Betreuung

Hier ein Überblick über die Arbeit des „Betreuungsverein Schleiz e.V.“.

Inhaltsverzeichnis

  • Wann wird ein Betreuer bestellt
  • Welche Aufgaben hat ein Betreuer
  • Wer kann eine Betreuung anregen
  • Antragsformular

Wann wird ein Betreuer bestellt

Eine Betreuung wird angeordnet, wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann.

Welche Aufgaben hat ein Betreuer

Der Betreuer soll nur die Aufgaben übernehmen, die der Betreute selbst nicht mehr erledigen kann. Das Gericht muss sich genau informieren, in welchen Aufgabenkreisen der Betreute Unterstützung benötigt. Diese Aufgabenkreise können wie folgt sein.

  • Vermögenssorge
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Öffnen der Post
  • Behördliche Angelegenheiten

Wer kann eine Betreuung anregen

Eine Betreuung kann man für sich selbst beantragen oder für eine andere Person anregen. Gegen den freien Willen einer volljährigen Person kann es keine Betreuung geben. Den Antrag kann man schriftlich oder mündlich beim Betreuungsgericht stellen. Wir, der „Betreuungsverein Schleiz e.V.“, informieren Sie darüber gern vor Ort.

Antragsformular

Download von https://thformular.thueringen.de

Betreuungsverein Schleiz Antragsformular
Betreuungsverein Schleiz Antragsformular