Hier ein Überblick über die Arbeit des „Betreuungsverein Schleiz e.V.“.
Inhaltsverzeichnis
- Wann wird ein Betreuer bestellt
- Welche Aufgaben hat ein Betreuer
- Wer kann eine Betreuung anregen
- Antragsformular
Wann wird ein Betreuer bestellt
Eine Betreuung wird angeordnet, wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann.
Welche Aufgaben hat ein Betreuer
Der Betreuer soll nur die Aufgaben übernehmen, die der Betreute selbst nicht mehr erledigen kann. Das Gericht muss sich genau informieren, in welchen Aufgabenkreisen der Betreute Unterstützung benötigt. Diese Aufgabenkreise können wie folgt sein.
- Vermögenssorge
- Wohnungsangelegenheiten
- Öffnen der Post
- Behördliche Angelegenheiten
Wer kann eine Betreuung anregen
Eine Betreuung kann man für sich selbst beantragen oder für eine andere Person anregen. Gegen den freien Willen einer volljährigen Person kann es keine Betreuung geben. Den Antrag kann man schriftlich oder mündlich beim Betreuungsgericht stellen. Wir, der „Betreuungsverein Schleiz e.V.“, informieren Sie darüber gern vor Ort.
Antragsformular
Download von https://thformular.thueringen.de
