Vorsorge

Der „Betreuungsverein Schleiz“ informiert Sie gerne über rechtliche Betreuung und Vorsorge.

📱 03663 420802

📧 E-Mail schreiben

Inhaltsverzeichnis

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die rechtsgültige Entscheidungen für Sie treffen dürfen, wenn Sie organisatorische Dinge alters- und/oder krankheitsbedingt nicht mehr eigenständig regeln können. Damit ist die Vollmacht eine Willenserklärung mit Rechtscharakter und die bevollmächtigte Person tritt auch vor Gericht als Ihr gesetzlicher Vertreter auf. Die Vorsorgevollmacht gilt gewöhnlicherweise über Ihren Tod hinaus. Das ist wichtig, damit Ihr Bevollmächtigter auch nach Ihrem Ableben in Ihrem Sinne handeln kann – und sich beispielsweise um finanzielle Angelegenheiten, Auflösung der Wohnung, Kündigung von Verträgen oder Begleichen von Schulden kümmern kann.

Für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht stellt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ein Formular zur Verfügung. Um Zweifel an der Echtheit und Wirksamkeit der Vollmacht vorzubeugen, empfiehlt das Bundesministerium, die Vollmacht bei einer Behörde beglaubigen zu lassen. Mit einer Beglaubigung der Unterschrift wird deren Echtheit bestätigt. Weiterhin kann die Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gegen eine Gebühr registriert werden.

Download von https://www.bmjv.de

Betreuungsverein Schleiz Vorsorgevollmacht
Betreuungsverein Schleiz Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie regeln, welche medizinische Versorgung Sie in einem Notfall möchten, wenn Sie sich einem Arzt nicht mehr selbst mitteilen können. Damit eine Patientenverfügung rechtlich bindend ist, muss diese entweder eigenhändig von der einwilligungsfähigen Person unterschrieben oder notariell beglaubigt sein. Die notarielle Beglaubigung bietet den Vorteil, dass die Verfügung direkt im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden kann. Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen, ob sie per Hand oder am Computer geschrieben wurde oder Sie ein Formular ausfüllen, spielt dabei keine Rolle. Das Dokument muss Ihren Namen, das Datum und Ihre Unterschrift enthalten. Eine Beglaubigung durch einen Notar ist aber nicht notwendig.

Wir, vom „Betreuungsverein Schleiz e.V.“, informieren Sie gern.

Download der Broschüre von https://www.bmjv.de

Betreuungsverein Schleiz Patientenverfügung
Betreuungsverein Schleiz Patientenverfügung